Bewohnervertretung

und Bewohnerfürsprecher:innen

Unsere Bewohner:innen haben ein Recht auf ein möglichst selbstbestimmtes Leben. Deshalb können sie in Angelegenheiten des Lebens in unseren Häusern mitwirken. Zentrales Gremium hierfür ist die Bewohnervertretung. Über sie können die alten Menschen ihre Vorstellungen, Wünsche und Anregungen einbringen - zum Beispiel zur Verpflegung oder Freizeitgestaltung.

Aufgaben

Aufgabe der Bewohnervertretung ist es, gegenüber der Hausleitung und dem Einrichtungsträger

  • die Interessen der Bewohner:innen zur Geltung zu bringen,
  • zwischen den Parteien zu vermitteln und
  • eigene Vorschläge zu machen.

Die Bewohnervertreter:innen haben auch das Recht, Anträge zu stellen. Dadurch sollen Leistungen für die Bewohner:innen verbessert werden. Zudem sollen sie neuen Bewohner:innen helfen, sich im Haus gut einzuleben: zum Beispiel

  • durch Besuche,
  • besondere Gesprächsangebote,
  • indem sie neue Bewohner:innen in Veranstaltungen einbindet und
  • die Hausleitung zu besonderen Initiativen anregt.

Die Bewohnervertretung und Bewohnerfürsprecher:innen sind ein nach der Ausführungsverordnung des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) vorgesehenes Mitwirkungsorgan.