Menschen mit mittelgradiger Demenz und einer Weg- bzw. Hinlauftendenz oder Selbst- bzw. Fremdgefährdung finden im beschützenden Bereich ein Umfeld und eine Betreuung, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Die beschützenden Bereiche verfügen neben festen Treffpunkten für alltägliche Beschäftigungen über großzügige Außenbereiche.
Die persönliche Freiheit der uns anvertrauten Menschen ist ein zentrales Menschenrecht: Zur Aufnahme ist daher ein richterlicher Unterbringungsbeschluss zwingend erforderlich. Bei der direkten Pflege und Betreuung verfolgen wir ein Null-Prozent-Ziel für freiheitsentziehende Maßnahmen. Durch den Einsatz moderner Sensortechnik verfolgen wir zudem die gesicherte Öffnung der beschützenden Bereiche. Der Eindruck einer räumlichen Einschränkung soll dadurch vermieden werden.