Es gibt Situationen, wie beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, in denen eine vorübergehende Pflegebedürftigkeit gegeben ist, oder ein:e Pflegebedürftige:r, die:der bislang zu Hause gepflegt wurde, noch nicht fit genug für die häusliche Pflege ist.
Für den Fall, dass die:der Pflegebedürftige vorübergehend zu Hause nicht optimal versorgt werden kann, ist die Kurzzeitpflege vorgesehen. Pflegende Angehörige können zeitweise entlastet werden und sich erholen, Pflegebedürftige werden in dieser Zeit bedarfsgerecht versorgt und gepflegt.
Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege - was ist der Unterschied?
Die Kurzzeitpflege bietet die Möglichkeit, für eine begrenzte Zeit in eine Pflegeeinrichtung zu ziehen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn es Probleme bei der häuslichen Betreuung gibt oder nach einem Krankenhausaufenthalt. Die Höchstdauer für die Kurzzeitpflege beträgt acht Wochen.
Die Verhinderungspflege ermöglicht eine Ersatzbetreuung, wenn pflegende Angehörige beispielsweise Urlaub machen oder selbst krank sind. Seit dem 1. Juli 2025 kann diese Leistung ohne den bisherigen Vorlauf von sechs Monaten in Anspruch genommen werden. Die Höchstdauer der Verhinderungspflege wurde auf acht Wochen verlängert.
Die Pflegekassen stellen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ein gemeinsames Budget von bis zu 3.539 Euro pro Jahr für beide Leistungsarten zur Verfügung. Dies ermöglicht eine flexiblere Nutzung der Mittel und die Kombination von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Bisherige Übertragungsregelungen entfallen. Insgesamt können somit Leistungen für 16 Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden.
Flexibel und Planbar
Alle unsere Alten- und Pflegeheime bieten situativ Kurzzeitpflege an. Das bedeutet, dass ein aktuell freier Pflegeplatz an einen Kurzzeitpflegegast vergeben werden kann. Die Reservierung einer Kurzzeitpflege für einen bestimmten Zeitraum im Voraus ist nur im Kurzzeitpflege-Wohnbereich im Haus an der Rümannstraße möglich.
Kurzzeitpflege ist nötig oder sinnvoll, wenn
- ein:e Pflegebedürftige:r, die:der bislang zu Hause gepflegt wurde, nach einem Krankenhausaufenthalt nicht fit genug für die häusliche Pflege ist.
- eine bislang allein lebende ältere Person nach einer Erkrankung oder einem Unfall für eine begrenzte Zeit professionell gepflegt werden muss.
- der Pflegebedarf von zu Hause gepflegten Angehörigen spontan steigt und die Pflegeperson damit überfordert sind.
- die Pflegebedürftigkeit unerwartet auftritt und erst einmal Zeit benötigt wird, um die Pflege zu Hause zu organisieren.
- die:der Pflegende selbst erkrankt und vorübergehend nicht imstande ist, die Pflege zu leisten.
- die:der Pflegende aufgrund psychischer und physischer Belastung eine Auszeit braucht oder einfach einmal in den Urlaub fahren möchte.
- die:der pflegebedürftige Angehörige langfristig in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden muss, aber noch kein Platz gefunden wurde oder frei ist.
- eine Einrichtung im Rahmen der Kurzzeitpflege für eine dauerhafte Pflege "getestet" werden soll.

Kontakt
Haben Sie Fragen oder benötigen einen Kurzzeitpflegeplatz? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
Zentrale Belegungskoordination
Kirchseeoner Straße 3
81669 München
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