Verhinderungspflege

Zeitweise Entlastung für pflegende Angehörige

Als pflegende:r Angehörige:r ist es Ihnen sicherlich auch unmöglich, 24 Stunden rund um die Uhr präsent zu sein. Sie müssen selbst mal zu einem Arzt- der Friseurbesuch, haben vielleicht einen längeren Krankenhausaufenthalt vor sich oder möchten einfach mal zum Ausspannen in den Urlaub fahren.

Damit Ihr:e Angehörige:r auch trotz Ihrer Verhinderung gut und optimal versorgt wird, können Sie unserer Verhinderungspflege in Anspruch nehmen - und das Unabhängig davon, ob sie Ihre Verhinderung planen konnten oder ob diese ungeplant eintritt und eine Versorgung des Angehörigen schnell und unbürokratisch sichergestellt werden muss.

Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege - was ist der Unterschied?

Verhinderungspflege kann pro Jahr für 42 Tage (6 Wochen) gewährt werden und wird mit bis zu 1.774 Euro von den Pflegekassen gezahlt. Im Gegensatz zur Kurzzeitpflege kann eine Verhinderungspflege auch zu Hause erfolgen, während Kurzzeitpflege nur in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung in Anspruch genommen werden kann. Verhinderungspflege wird nur gewährt, wenn Sie bereits sechs Monate Ihre:n Angehörige:n zu Hause gepflegt haben.

 

Kurzzeitpflege ist auf eine Dauer von 56 Tage (8 Wochen) pro Jahr beschränkt. Für diese Zeit

übernehmen die Pflegekassen die pflegebedingten Kosten in einer Pflegeeinrichtung ebenfalls bis zu einer Gesamtsumme von 1.774 Euro.

 

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege können miteinander kombiniert werden. So kann der Anspruch auf insgesamt bis zu 3.368 Euro und eine Anspruchsdauer von bis zu insgesamt 14 Wochen je Kalenderjahr erhöht werden. 

Die Verhinderungspflege kann entweder bei Ihnen zu Hause über den Ambulanten Pflegedienst erfolgen, als auch stationär in unseren Alten- und Pflegeheimen. Dort bieten wir die Verhinderungspflege situativ an. Das bedeutet, dass ein aktuell freier Pflegeplatz für eine Verhinderungspflege vergeben werden kann. 

Verhinderungspflege ist nötig oder sinnvoll, wenn

  • die:der Pflegende durch dringende Termine wie Arztbesuche etc. verhindert ist.
  • der Pflegebedarf Ihres zu Hause gepflegten Angehörigen spontan steigt und Sie damit überfordert sind.
  • die:der Pflegende selbst erkrankt und vorübergehend nicht imstande ist, die Pflege zu leisten.
  • die Pflegeperson aufgrund psychischer und physischer Belastung eine Auszeit braucht oder einfach einmal in den Urlaub fahren möchte.
Kontakt

Haben Sie Fragen oder benötigen eine Verhinderungspflege? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

Zentrale Belegungskoordination
Kirchseeoner Straße 3
81669 München
+49 89 62020 340