Freiheitsentziehende Maßnahmen

Pflege und Betreuung bedeuten für uns, pflegebedürftigen Menschen respektvoll zu begegnen, sie mit all ihren Bedürfnissen wahrzunehmen und ihre Fähigkeiten zu erhalten. Unsere Aufgabe ist es, Ihre Angehörigen und Betreuten darin zu unterstützen, selbstbestimmt zu leben, also ihre Selbständigkeit zu fördern und sie gleichzeitig vor Schaden zu bewahren.

Null Prozent freiheitsentziehende Maßnahmen

Deshalb haben wir uns zum Ziel gesteckt, möglichst null Prozent freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) einzusetzen. Und unsere Bemühungen zeigen: Es geht auch - fast - ohne. 

Um die Würde und die persönliche Freiheit der uns anvertrauten Bewohner:innen zu wahren, setzen wir auf vielfältige Alternativen zu FEM. 

Was sind freiheitsentziehende Maßnahmen? 

Alle Handlungen, die Menschen daran hindern, sich frei zu bewegen, werden als freiheitsentziehende Maßnahme verstanden. Dies impliziert medikamentöse, aber auch mechanische Maßnahmen. FEM anzuwenden, bedeutet für Ihre Angehörigen oder Betreuten eine Freiheitsberaubung und setzt einen entsprechenden Beschluss des Betreuungsgerichts voraus.

 

Eine solche richterliche Genehmigung für FEM stellt dabei lediglich eine Erlaubnis, aber keine Verpflichtung zum Einsatz dar. Die Maßnahmen müssen sich auf das unbedingt erforderliche Maß beschränken und dürfen nur so lange angewandt werden, wie die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Vor der Anwendung müssen alle alternativen Möglichkeiten geprüft werden.

Unfallschutz und persönliche Freiheit in Einklang bringen

Die Sorge um die körperliche Unversehrtheit steht dem Erhalt der persönlichen Freiheit gegenüber. Beide Grundrechte sind wichtige Aspekte von empfundener Lebensqualität. Wir bei der MÜNCHENSTIFT sind bestrebt, auch selbstgefährdeten Menschen ihre Autonomie und ihren Bewegungsradius so weit wie möglich zu erhalten. Es ist uns wichtig, dass Ihre Angehörigen und Betreuten so aktiv wie möglich am täglichen Leben teilnehmen können. 

  • FEM, wie zum Beispiel eine Fixierung im Rollstuhl, können zum Verlust von Beweglichkeit und motorischen Fähigkeiten führen, außerdem zu innerer Unruhe oder anderen psychischen Beeinträchtigungen.
  • FEM eignen sich auch nicht zur Unfall- oder Sturzvermeidung, da sie das zugrundeliegende Bedürfnis nach Bewegung nicht stillen und somit oftmals ein zusätzliches Verletzungsrisiko darstellen. So kann der Versuch, ein aufgerichtetes Bettgitter zu überwinden, zum Sturz und damit zu schweren gesundheitlichen Schäden führen.

Alternative Maßnahmen - kreativ und individuell

Ihre Sorgen nehmen wir ernst und wir beziehen Sie von Anfang an in den Pflegeprozess mit ein. Gemeinsam erarbeiten wir mit Ihnen einen Weg, der Sicherheit und körperliche Unversehrtheit mit dem Bedürfnis nach Selbstbestimmung in Einklang bringt. In individuellen Fallbesprechungen mit allen am Pflege- und Betreuungsprozess Beteiligten suchen wir nach alternativen Möglichkeiten, um Schaden abzuwenden. Dabei stehen auch die Qualitätsbeauftragten in unseren Häusern beratend zur Seite. 

Seit Jahren investiert die MÜNCHENSTIFT in eine großzügige Ausstattung an geeigneten Hilfsmitteln, wie zum Beispiel Niederflurbetten, Cosy Chairs, Bewegungssensoren, Sensormatten und Sitzliegesäcken. 

Gleichzeitig werden alternative Methoden zur Vermeidung von FEM eingesetzt und ständig weiterentwickelt, wie zum Beispiel: 

  • Kinästhetik: Schulung der Bewegungskompetenz durch Selbstwahrnehmung
  • Kraft- und Balancetraining
  • Tiergestützte Therapie
  • Tagesstrukturierende Maßnahmen
  • Geführte Spaziergänge durch den Einsatz von Ehrenamtlichen
  • Musizieren und Singen
  • Biografiearbeit
  • Basale Stimulation: Anregung primärer Körper- und Bewegungserfahrungen
  • Aktivierung der Körperspannung
  • Validation: wertschätzende Kommunikation

In laufenden Fortbildungen und Maßnahmen zur Sensibilisierung lernen unsere Mitarbeitenden in der Pflege und Betreuung, die Methoden kreativ und verantwortungsvoll, individuell und zielführend anzuwenden.