Menschenrechtsstrategie

Die MÜNCHENSTIFT ist eine gemeinnützige Gesellschaft und hundertprozentige Tochter der Stadt München. Mit neun Alten- und Pflegeheimen, fünf Seniorenwohnheimen, fünf Stützpunkten des Ambulanten Pflegedienstes sowie zwei Tagespflegeeinrichtungen ist sie die größte Dienstleisterin für Senior:innen in München. Rund 3.000 Münchner:innen haben ihr Zuhause in der MÜNCHENSTIFT.

Seit Jahren ergreift die Geschäftsführung der MÜNCHENSTIFT Maßnahmen, um das Unternehmen nachhaltiger zu gestalten. Die MÜNCHENSTIFT mit all ihren Mitarbeiter:innen fühlt sich dem Umweltschutz in besonderer Weise verpflichtet. Deshalb haben wir unser unternehmerisches Handeln konsequent darauf ausgerichtet, Umweltbelastungen zu vermeiden und Ressourcen zu schonen. Nachhaltigkeit und Umweltschutz sind für uns - als gemeinnütziges Unternehmen der Landeshauptstadt München - unverrückbare Werte.

Als städtische Tochter gelten für die MÜNCHENSTIFT selbstverständlich die Nachhaltigkeits- und Klimaziele der Landeshauptstadt. So hat die Landeshaupt-stadt beispielsweise die Agenda 2030 unterzeichnet, ist seit 2013 Fair-Trade-Stadt oder strebt bis 2035 Klimaneutralität an.

Nachhaltigkeit und Umweltschutz sind für die MÜNCHENSTIFT unverrückbare Werte. Seit 2020 ist Nachhaltigkeit explizites Unternehmensziel und in Folge im Wertekanon des Unternehmens verankert. Mit dem Wertekanon sichert die MÜNCHENSTIFT ein verantwortliches, vorausschauendes, respektvolles und ein an gemeinsamen Werten orientiertes Handeln im Unternehmen ab. Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend entwickelt worden ist, ist Richtschnur unseres Pflege- und Betreuungskonzeptes.

Entsprechend dem Amsterdamer Vertrag der EU von 1997 versteht die MÜNCHENSTIFT Nachhaltigkeit als Verknüpfung zwischen Umweltschutz, Wirtschaft und sozialen und gesellschaftlichen Leistungen, wie beispielsweise demokratische Strukturen oder gerechte Einkommensverteilung.

Die MÜNCHENSTIFT ist fest davon überzeugt, dass es innerhalb des eigenen Geschäftsbereichs die im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) niedergelegten Normen erfüllt. Selbstverständlich können Verstöße sofort und umgehend gemeldet werden.

Als grundsätzlicher Maßstab für die Achtung der Menschenrechte auch in Bezug auf Lieferant:innen gelten die ILO-Kernarbeitsnormen, die auf fünf Grundprinzipien beruhen:

  • Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
  • Beseitigung der Zwangsarbeit
  • Abschaffung der (ausbeuterischen) Kinderarbeit
  • Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
  • Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

 Darüber hinaus verurteilt sie alle Arten der Sklaverei und des (modernen) Menschenhandels.

 Sie setzt dabei geltendes Recht um, respektiert die international anerkannten Menschenrechte sowie umweltbezogenen Pflichten und trägt Sorge dafür, im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen vorzubeugen. Sie bekennt sich darüber hinaus zu der Einhaltung des am jeweiligen Beschäftigungsort geltenden Arbeitsschutzes, der Zahlung angemessener Löhne sowie dem Schutz der Koalitionsfreiheit ihrer Arbeitnehmenden. Dies findet auch in ihrer Mitgliedschaft im kommunalen Arbeitgeberverband Bayern e. V. Ausdruck.

Entsprechende Bekenntnisse erwartet die MÜNCHENSTIFT von ihren Zulieferern bzw. Auftragnehmern und kommuniziert diese Erwartungen an menschenrechtliches und umweltverträgliches Verhalten im Rahmen der Auftragsvergabe sowie in Ausschreibungen durch die Vergabestelle. Schon vor Inkrafttreten des Gesetzes hat die MÜNCHENSTIFT fair gehandelten Produkten einen hohen Stellenwert eingeräumt. Auch bei ihren Mitarbeitenden setzt sie voraus, dass diese Grundsätze ökologischen, sozialen und ethischen Verhaltens beachten und somit aktiv in die Unternehmenskultur übertragen.

Die MÜNCHENSTIFT würde es begrüßen, wenn im LkSG explizit die Themen Geschlechtergerechtigkeit, indigene Beteiligungsmöglichkeiten, Biodiversität und Klimaschutz aufgegriffen werden. Von daher bewertet die MÜNCHENSTIFT das LkSG als wichtigen Meilenstein, um Sozial- und Umweltstandards im internationalen Handel voranzubringen. Das Ziel von umfassenden Sozial- und Umweltstandards im internationalen Handel ist jedoch mit dem Gesetz noch nicht erreicht. Daher begrüßt die MÜNCHENSTIFT die Ankündigung des Bundesgesetzgebers, das Gesetz bezüglich seiner Wirksamkeit 2026 zu evaluieren und ggf. anzupassen.

Verfahren zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten des LkSG

Die MÜNCHENSTIFT ergänzt ihre bestehende Risikomanagementorganisation um ein LkSG-spezifisches Risikomanagement und verankert es in allen maßgeblichen Geschäftsprozessen.

Der:die Risikomanager:in ist verantwortlich für die zentrale Koordination des Risikomanagementsystems und übernimmt operativ dessen Betreuung. In dieser Funktion werden die Prozesse der Risikoidentifizierung und -aktualisierung, der Risikobewertung und der Risikosteuerung plausibilisiert. Die Risikoeigner:innen in den Geschäftsbereichen sind verantwortlich für die Erkennung, Aktualisierung, Bewertung und Steuerung der Risiken, ergreifen eigenständig Gegenmaßnahmen zur Vermeidung von Schäden und überwachen die Risikosituation in ihrem Bereich. Sie melden die im Rahmen der Risikoidentifikation erkannten Risiken in das Risikoinventar ein und erstellen eine Bewertung, die von dem:der Risikomanager:in im Rahmen des Vier-Augen-Prinzips validiert wird. Die Geschäftsbereiche werden bei der Risikobeschreibung durch einen softwaregestützten Workflow unterstützt.

Sie erörtern, worin das Risiko im Ereignis sowie im Prozess besteht und worin die wesentlichen Ursachen als auch die wesentlichen Wirkungen bzw. Folgen bestehen, sofern sich dieses Risiko realisieren sollte.

Als Teil des Risikomanagements führt die MÜNCHENSTIFT zur Ermittlung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken entlang ihrer Lieferkette eine jährliche und anlassbezogene Risikoanalyse durch, bei der sie ein besonderes Augenmerk auf solche Risiken legt, welche nach der Erfahrung der MÜNCHENSTIFT im Langzeitpflege-Sektor vorherrschend sind. Für die LkSG-spezifische Risikoanalyse wird eine Priorisierung der unmittelbaren Zulieferer nach Einkaufsvolumen sowie nach Geschäftsfeld und Herkunftsländern der Waren vorgenommen. Die Prüfstrategie sieht vor, dass mit Lieferanten begonnen wird, die das größte Risikopotential in der Lieferkette aufweisen.

Stellt sie im Rahmen der Risikoanalyse menschenrechts- oder umweltbezogene Risiken entlang ihrer Lieferkette fest, ergreift sie unverzüglich Präventionsmaßnahmen. Dies gilt für den eigenen Geschäftsbereich der MÜNCHENSTIFT so-wie für ihre Lieferantenbeziehungen:

In Bezug auf die Lieferantenbeziehungen setzt sie systematisch auf die Identifizierung tatsächlicher Verstöße und daraus folgend auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zur Verbesserung. Sie ergreift Präventionsmaßnahmen insbesondere in Form der Entwicklung und Implementierung geeigneter Beschaffungsmaßnahmen.

Von Zulieferern, bei denen ein Risiko identifiziert wurde, wird sich die MÜNCHEN-STIFT eine vertragliche Zusicherung einfordern, dass diese die gesetzlichen menschenrechts- und umweltbezogenen Vorgaben einhalten und diese entlang der Lieferkette angemessen adressiert werden. Weiterhin werden mit diesen Zulieferern angemessene vertragliche Kontrollmechanismen vereinbart.

Die MÜNCHENSTIFT hat im eigenen Geschäftsbereich Vorkehrungen getroffen und Regelungen aufgestellt, die ihr dabei helfen, ihren Sorgfaltspflichten nachzukommen. Beispiele hierfür sind ihre Tarifbindung, betrieblichen Vereinbarungen zur Arbeitszeit, arbeitsmedizinische und arbeitssicherheitsbezogene Unterstützungsangebote sowie Präventivmaßnahmen im Umweltschutz.

Soweit die MÜNCHENSTIFT im Rahmen ihrer Risikoanalyse feststellt, dass die Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, bespricht sie mögliche angemessene Abhilfemaßnahmen mit Geschäftsführung, dem:der Risikomanager:in sowie den Risikoeigner:innen und setzen sie zur Beseitigung der Pflichtverletzungen um.

Beschwerdestelle

Unabhängig von der Risikoanalyse und den hier entdeckten Risiken hat die MÜNCHENSTIFT ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren eingerichtet, welches es allen betroffenen Personen ermöglicht, auf menschenrechtliche und umwelt-bezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechts- und umweltbezogener Pflichten hinzuweisen. Die MÜNCHENSTIFT hat an solchen Hinweisen ein ureigenes Interesse, da sie sie als Hilfestellung sieht, mögliche Risiken zu identifizieren und ihren Verpflichtungen nachzukommen.

Sie nimmt in diesem Zusammenhang deshalb auch anonyme Hinweise entgegen, bevorzugt aber ausdrücklich die nicht-anonyme Hinweisgabe. Hintergrund dafür ist, dass die Aufklärung in der Sache und die Eindämmung eines konkreten Risikos oder die Beseitigung eines Verstoßes regelmäßig zweckmäßiger zu erreichen sind, wenn eine Kommunikation mit der oder dem Hinweisgebenden möglich ist. Die MÜNCHENSTIFT hat die Beschwerdestelle nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in ihrem Sachgebiet Personal angegliedert. Die zuständigen Mitarbeitenden bearbeitet die eingehenden Hinweise entsprechend der Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere wahren sie die Vertraulichkeit. Dies schließt die ggf. erforderliche Hinzuziehung weiterer Stellen mit ein.

Sofern die Hinweisgabe nicht anonym erfolgte, erhält die hinweisgebende Person die gesetzlich vorgesehenen Rückmeldungen zum Verfahrensstand.

Das Beschwerdeverfahren ist über das Hinweisgebersystem der MÜNCHENSTIFT öffentlich zugänglich.

Die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens wird von der MÜNCHENSTIFT stetig, mindestens jedoch einmal im Jahr, überprüft und weiterentwickelt.

Berichterstattung

Die MÜNCHENSTIFT dokumentiert ihre Bemühungen zur effektiven Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten fortlaufend. Darüber hinaus wird sie beginnend mit dem 1. Quartal 2025 einen jährlichen Bericht über die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten veröffentlichen. Dieser wird spätestens vier Monate nach dem Schluss unseres Geschäftsjahres auf unserer Internetseite veröffentlicht und über einen Zeitraum von sieben Jahren kostenlos zur Verfügung stehen.

Stand: Dezember 2023